Unsere Priorität bei der Verwaltung von Wohngebäuden liegt auf der Wirtschaftlichkeit, dem Werterhalt, sowie der Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Zurecht haben Sie als Eigentümer einer Immobilie besondere Ansprüche an die Transparenz der erbrachten Leistungen.
Unsere Leistungen erfolgen auf der Grundlage der gesetzlichen und rechtlichen Regelungen:
- des Wohnungseigentumsgesetzes
- des bürgerlichen Gesetzbuches
- der Teilungserklärung
- der Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
Wir erbringen unsere Leistungen mit höchster Transparenz. Die Zusammenarbeit mit dem Verwalterbeirat der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft ist für uns ebenfalls von besonderer Bedeutung. Regelmäßige Objektbegehungen sind Ihnen vertraglich zugesichert, ebenso das pünktliche Vorlegen der Wohngeldabrechnungen.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl unserer Leistungen, welche Ihrem individuellen Bedarf angepasst werden können.
WEG-Verwaltung:
- Führung eines separaten Treuhandkontos
- Hausgeld und Kontrolle
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
- Prüfung aller Eingangsrechnungen
- Beauftragung der Abrechnung und Erstellung des Wirtschaftsplans
- Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
- Schriftverkehr mit Eigentümern und Dritten
- Bildung einer Instandhaltungsrücklage
- Anfertigung der jährlichen Abrechnung für den Eigentümer
- Ausschreibung, Vergabe und Kontrolle der Objektbetreuung
- Regelmäßige Objektbegehung
- Ausschreibung und Vergabe notwendiger Reparaturen
- Anfertigung der jährlichen Abrechnung für den Eigentümer
- Abnahme von Reparaturen
- Überwachung regelmäßiger Wartungsarbeiten
- Abschluss von Versicherungsverträgen und sonstigen relevanten Objektverträgen zu Sonderkonditionen